AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Liefer- oder Werkverträge und gelten uneingeschränkt. Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Im Unternehmerverkehr gilt für die Ausführung von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) als Ganzes, in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
2. Angebote und Preise
2.1 Für die Annahme und Ausführung einer Bestellung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Auch eine Auftragsbestätigung eines Auftraggebers bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.2 Zu unseren Angeboten gehörige Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Dokumente sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen. Geringe Abweichungen gelten somit noch als vertragsgemäß.
2.3 An allen zugesandten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden.
2.4 Angebote werden unter der Voraussetzung abgegeben, dass die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind.
2.5 Angebote sind für den Auftragnehmer nur 30 Tage verbindlich.
3. Termine
3.1 Vertraglich vereinbarte Fristen beginnen erst dann, wenn alle vom Auftraggeber an uns zu liefernden Unterlagen (z. B. Pläne, Genehmigungen, Freigaben oder Zustimmungen) bei uns eingegangen sind, sowie die Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen erfüllt sind.
3.2 Bei Nichterfüllung von Punkt 3.1 gelten Termine als unverbindlich.
4. Preise und Zahlungen
4.1 Die Preise des Angebots sind nur bei Bestellung des gesamten Angebotes bindend und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten, Kernlochbohrungen, Trockenbauarbeiten, Abdichtungen sämtlicher Art) sind nicht Bestandteil des Angebotes und sind bauseits zu liefern, sofern sie nicht gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind.
4.3 Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
4.4 Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
4.5 Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren.
4.6 Die Schlusszahlung ist, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach der Abnahme des Werkes zu entrichten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
5.2 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände zu gestatten.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über: bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind; bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder nach einwandfreiem Probebetrieb.
6.2 Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr auf den Besteller über.
7. Mängelansprüche
Die Rechte des Auftraggebers ergeben sich aus § 634 BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen nicht um Arbeiten bei einem Bauwerk handelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Auftragswert begrenzt. Für Folgeschäden wird nur gehaftet, wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
8. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller/Käufer auch an seinem Firmensitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
9. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen.
Kontakt
Klick Kältetechnik
Inh. Dennis Klick
Berliner Allee 48b
15806 Zossen
E-Mail: office@klick-kaeltetechnik.de